SIGEKO
Qualifizierung
Durchführung von betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen gem. Betriebssicherheitsverordung BetrSichV.
Qualifizierung zum Sicherheits- und Gesundheitskoordinator nach RAB 30.
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Leistung
Nach Baustellenverordnung ist der Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen Sicherheitskoordinator zu beauftragen. Bei größeren Baustellen und gefährlichen Arbeiten sind auch ein SiGe-Plan und eine Vorankündigung an die Gewerbeaufsicht nötig.
Erstellung von Gefährdungsbeurteilung nach den neuen Vorgaben auf Basis der Rechtsgrundlagen (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz, § 3 BetrSichV, § 3 DGUV Vorschrift 1).